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Mietsicherheit bei der Vermietung von Wohnraum

Wer vermietet, trägt ein hohes wirtschaftliches Risiko. Verzichten Sie als Vermieter daher nicht auf eine

Mietsicherheit (Kaution). Zuälssig sind alle Arten von Sicherheitsleistungen, beispielsweise ein Kautions -

konto des Mieters, die Hinterlegung oder Bürgschaften.

Wann kann ich die Mietsicherheit verlangen

Die Sicherheitsleistung muss im Mietvertrag oder einem Nachtrag vereinbart sein und wird zu Beginn

des Mietverhältnisses fällig. Die Übergabe der Wohnungsschlssel muss also erst dann erfolgen, wenn

der Mieter die vereinbarte Sicherheit geleistet hat. Haben Sie Sicherheitsleistung durch Hinterlegung,

Barkaution oder Kautionskonto vereinbart, ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen

berechtigt. Hat der Mieter dennoch in einer Rate gezahlt, ist eine Rckforderung allerdings ausgeschlossen.

In welcher Höhe kann ich Sicherheit verlangen

Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete betragen. Hierbei bleiben Nebenkosten,

über die gesondert abzurechnen ist, unbercksichtigt. Bei einer getrennten Umlage der Neben kosten

wird die Höhe der Kaution auf der Basis der Nettomiete berechnet. Bei einer Bruttomiete ist der

Nebenkostenanteil nicht herauszurechnen.

Wie gehe ich mit der Kaution um

Der Vermieter hat die als Geldbetrag geleistet Kaution bei einem Kreditinstitut anzulegen. Mit dem

Mieter kann aber auch eine andere Vereinbarung getroffen werden. In jedem Fall muss die Anlage getrennt

vom Vermögen des Vermieters zu erfolgen. Anlagen bei einem Kreditinstitut haben zu dem für

Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu erfolgen. Eine höher verzinste

Anlage kann der Mieter nicht verlangen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Sie erhöhen gleichzeitig die

Sicherheit des Vermieters. Der Ausschluss der Verzinsung ist unzulässig. Nur bei Wohnraum, der Teil

eines Studenten- oder Jugendwohnheimes ist, besteht keine Pflicht, die Kaution zu verzinsen.

Infoblatt der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund

Haus & Grund informiert

Mietsicherheit

3.08 Infoblatt fr Hauseigentmer Wohnungseigentmer Vermieter Kauf- und Bauwillige

Herausgeber: Haus & Grund Deutschland – Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und

Grundeigentmer e.V. • Mohrenstrae 33 10117 Berlin • Telefon (030) 20216-0 • Telefax (030) 20216-555

E-Mail: zv@haus-und-grund.net • Internet: www.haus-und-grund.net (BF)

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Mit diesem Flugblatt soll nur ein Überblick gegeben werden. Wenn Sie noch Fragen haben,

nutzen Sie das Beratungsangebot Ihres Haus & Grund-Vereins vor Ort.

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